HOAI & Großküchenplanung – Wissen für Bauherren & Planer

HOAI in der Großküchenplanung – Pflicht oder Orientierung?

Erfahren Sie, ob Gewerbeküchen nach HOAI geplant werden müssen, welche Regeln für Planer gelten und wie Honorare rechtssicher vereinbart werden.

Dieser Beitrag richtet sich an: 

  • - Unternehmen
  • - Kommunen
  • - Schulen & Kita´s
  • - Kliniken
  • - Architekten & Generalplaner
  • - Fachplaner für TGA
  • - Küchenmeister / Fachberater / Händler mit Planungsleistung

 

Braucht meine Betriebskantine ein Ingenieurbüro ? 

Viele Bauherren fragen: Kann ich meine Küche einfach vom Küchenmeister planen lassen oder braucht es einen Ingenieur?

Rechtliche Grundlagen / HOAI & Küchenplanung

Die HOAI nennt Großküchen ausdrücklich als Teil der Anlagengruppe 7 – Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen.
In Anlage 15 der HOAI heißt es wörtlich:

„Anlagengruppe 7 umfasst unter anderem **nutzungsspezifische Anlagen wie labortechnische, medizinische und küchentechnische Anlagen, z. B. Großküchen.“
(Quelle: HOAI 2021, Anlage 15, Punkt 7)

Fazit: Großküchentechnik *kann* nach HOAI beauftragt und abgerechnet werden, sofern ein Ingenieur oder Architekt die Fachplanung als technische Ausrüstung übernimmt.

Stellung der HOAI heute – Orientierung, kein Zwang

Seit dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 (Az. C-377/17) und der darauffolgenden HOAI-Novelle 2021 gelten die früheren Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich.

💡 Fazit

  • 1. Die HOAI kann auf Großküchenplanungen angewendet werden, muss aber nicht.

  • 2. Küchenmeister, Fachberater und spezialisierte Planer dürfen eigenständig Planungsleistungen außerhalb der HOAI anbieten.

  • 3. Wird die HOAI herangezogen, erfolgt dies analog zur Anlagengruppe 7.

  • 4. Für bauvorlagepflichtige Maßnahmen (z. B. Nutzungsänderungen) ist weiterhin ein bauvorlageberechtigter Partner erforderlich (als Beispiel der Architekt). 

💬 Tipp für Auftraggeber:
Ob Sie Ihre Großküche nach HOAI oder auf freier Honorarbasis planen lassen, hängt weniger vom Paragraphen ab – sondern davon, wer Ihre Anforderungen praxisgerecht, wirtschaftlich und rechtssicher umsetzen kann.